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## Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
zwischen dem im Kundenkonto bezeichneten Kunden („Verantwortlicher“) und Clemens Creutzburg, CTB-IT, In den Sieben Stücken 9d, 30655 Hannover („Auftragsverarbeiter“).
Diese Vereinbarung gilt, soweit der Kunde personenbezogene Daten anderer Personen in der Kaffeeliste in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet. Bei einer ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeit kann die Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO gelten; die nachfolgenden Schutz- und Vertraulichkeitspflichten gelten vertraglich dennoch.
## 1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck
Gegenstand ist der Betrieb der webbasierten Kaffeeliste nach dem Hauptvertrag. Die Verarbeitung beginnt mit Anlage von Daten anderer Personen und dauert bis zu deren Löschung oder dem Ende des Hauptvertrags. Sie umfasst Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Auslesen, Abfragen, Berechnen, Übermitteln an vom Kunden bestimmte Empfänger, Einschränken, Anonymisieren und Löschen.
Zweck ist die Verwaltung einer internen Kaffee- oder Getränkekasse, insbesondere von Teilnehmern, Verbrauchsbuchungen, Einzahlungen, Salden, Benachrichtigungen und Exporten.
## 2. Datenarten und betroffene Personen
- Stammdaten: Name, Anzeigename, optional E-Mail-Adresse und PayPal-Anzeigename
- Nutzungs- und Buchungsdaten: Verbrauch, Einzahlungen, Salden, Zeitpunkte, Bemerkungen und Zuordnungen
- Kommunikationsdaten: Empfänger, Betreff, Versandstatus und Fehlermeldungen von Benachrichtigungen
- Zugangs- und Protokolldaten: Rollen, technische Kennungen und sicherheitsrelevante Aktionen
- Betroffene: Teilnehmer, Beschäftigte, Vereinsmitglieder, Familien- oder Gruppenmitglieder sowie vom Kunden berechtigte Nutzer
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen. Der Kunde weist den Auftragsverarbeiter nicht an, solche Daten einzugeben.
## 3. Weisungen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung eine andere Verarbeitung verlangt. Der Hauptvertrag, die Einstellungen und die Nutzung der vorgesehenen Funktionen gelten als dokumentierte Weisungen. Weitergehende Weisungen können in Textform über die Kontaktwege im Impressum erteilt werden.
Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen. Zusätzlicher Aufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs kann nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.
## 4. Vertraulichkeit und Personal
Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und angemessen über Datenschutz und Informationssicherheit unterwiesen wurden. Zugriffe werden auf das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Maß beschränkt.
## 5. Technische und organisatorische Maßnahmen
- verschlüsselte Übertragung über TLS und HSTS auf der Produktivdomain
- Passwörter nur als zeitgemäße, gesalzene Hashwerte; geheime Schlüssel außerhalb des Quellcodes
- rollen- und mandantenbezogene serverseitige Zugriffskontrollen nach dem Minimalprinzip
- Sitzungs-Cookies mit HttpOnly, Secure bei HTTPS und SameSite; CSRF-Schutz bei schreibenden Vorgängen
- Begrenzung automatisierter Anmelde- und Rücksetzversuche sowie Protokollierung sicherheitsrelevanter Administrationsvorgänge
- getrennte Mandantenkennungen, Fremdschlüssel und automatisierte Isolationstests
- regelmäßige Sicherheitsaktualisierungen, eingeschränkte Administrationszugänge und gesicherte Betriebszugänge
- regelmäßige verschlüsselte oder zugriffsgeschützte Datensicherungen nach dem dokumentierten Backupkonzept sowie Wiederherstellungstests
- Lösch-, Export- und Bereinigungskonzepte für Mandantendaten, Protokolle und temporäre Daten
- Verfahren zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen und zur Bewertung meldepflichtiger Datenschutzverletzungen
Der Verantwortliche prüft diese Maßnahmen im Hinblick auf sein Risiko und informiert den Auftragsverarbeiter vor Vertragsbeginn, wenn ergänzende Maßnahmen erforderlich sind. Änderungen bleiben zulässig, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
## 6. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
- netcup GmbH, Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe, Deutschland Rechenzentrum, Hosting, Speicher, Backup-Infrastruktur und Mailtransport; Verarbeitungsort Deutschland beziehungsweise Europäische Union
Stripe und das interne Abrechnungssystem Dolibarr erhalten grundsätzlich nur Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsdaten des Kunden, nicht die im Auftrag verwalteten Teilnehmer- und Kasseninhalte. Soweit im Einzelfall doch Auftragsdaten an einen weiteren Dienst übermittelt werden sollen, wird dieser vorab als Unterauftragsverarbeiter einbezogen.
Über beabsichtigte Änderungen der Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Ist keine zumutbare Alternative möglich, kann jede Partei den betroffenen Dienst zum Änderungszeitpunkt kündigen.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO mindestens zu gleichwertigen Pflichten und bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für deren Erfüllung verantwortlich.
## 7. Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung angemessen bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen mit Aufsichtsbehörden und bei der Erfüllung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Geht eine Betroffenenanfrage unmittelbar ein, leitet er sie ohne eigene inhaltliche Entscheidung an den Verantwortlichen weiter, soweit der Anbieter nicht für eigene Datenverarbeitungen selbst verantwortlich ist.
## 8. Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes von Auftragsdaten bekannt wurde. Die Meldung enthält, soweit verfügbar, Art und Umfang des Vorfalls, betroffene Daten und Personen, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen sowie einen Kontaktpunkt. Fehlende Angaben werden nachgereicht.
## 9. Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt die zur Darlegung der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit. Der Verantwortliche darf nach angemessener Vorankündigung und unter Wahrung der Sicherheit und Vertraulichkeit selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer kontrollieren. Vorrangig werden aktuelle Dokumentationen und geeignete Nachweise genutzt. Vor-Ort-Prüfungen erfolgen bei berechtigtem Anlass und während üblicher Geschäftszeiten; vermeidbarer Zusatzaufwand kann nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden. Rechte der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.
## 10. Rückgabe und Löschung
Der Verantwortliche kann die Auftragsdaten vor Vertragsende über die Exportfunktion abrufen. Nach Vertragsende sperrt der Auftragsverarbeiter den Zugang und löscht die operativen Auftragsdaten spätestens nach 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine ausdrücklich ausgelöste Mandantenlöschung wirkt sofort. In turnusmäßig überschriebenen Sicherungen können Daten danach noch bis zu 14 Tage enthalten; sie werden nicht erneut produktiv verwendet und bei einer Wiederherstellung erneut dem Löschlauf unterzogen.
Abrechnungs- und Vertragsdaten, die der Anbieter in eigener Verantwortlichkeit aufbewahren muss, sind nicht Gegenstand der Löschung nach diesem Abschnitt.
## 11. Verantwortungsbereiche und Schlussbestimmungen
Der Verantwortliche ist für Zulässigkeit, Transparenz, Datenrichtigkeit, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und seine Nutzerberechtigungen verantwortlich. Der Auftragsverarbeiter ist für die vertragsgemäße, sichere Verarbeitung im Auftrag verantwortlich.
Im Übrigen gelten Hauptvertrag und AGB. Bei Widersprüchen zu Datenschutzpflichten geht dieser AVV vor. Änderungen bedürfen der Textform. Die elektronische Annahme wird mit Version, Zeit, Nutzer und technischen Nachweisdaten protokolliert.
Stand: 22. August 2026